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AGB

Wir halten für Sie unsere Reisebedingungen transparent, so können etwaige Fragen schon vor der Reise geklärt werden. Es empfiehlt sich schliesslich immer das Kleingedruckte zu lesen. Wir wollen genauso wenig, dass Sie unzufrieden sind, wie Sie selbst. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die nachfolgenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sorgfältig zu lesen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Art. 1 Vertragsgegenstand

Wir verpflichten uns:

- Ihre Reise gemäss den Daten und Beschreibungen in den italtours-Prospekten, anderen italtours-Publikationen oder auf der Website von Anfang bis Ende zu organisieren.

- Ihnen die vereinbarte Unterkunft zur Verfügung zu stellen.

- Alle weiteren Leistungen zu erbringen, die wir Ihnen, mit dem von Ihnen gewählten Reisearrangement, anbieten.

Reisebüros dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. Beachten Sie bitte, dass in der Regel unsere Leistungen erst ab Flughafen in der Schweiz, für Schiffsreisen erst ab dem Einschiffungshafen und für Carreisen erst ab dem Abfahrtsort gelten. Wir verweisen Sie auf die jeweiligen Reiseprogramme. Sie müssen deshalb selber dafür besorgt sein, dass Sie sich zur im Reiseprogramm angegebenen Zeit am Abreiseort einfinden.

Art. 2 Vertragsabschluss

Art. 2.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und italtours kommt mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, elektronischen (über die Website/E-Mail) oder persönlichen Anmeldung zustande. Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und italtours wirksam.

Art. 2.2 Für Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter, welche Ihnen von italtours lediglich vermittelt werden, gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. Desgleichen gelten bei allen von italtours vermittelten Flugbilletten die Vertrags- und Reisebedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften. italtours ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei und Sie können sich daher nicht auf die vorliegenden Vertrags- und Reisebedingungen berufen.

Art. 2.3 Pass, Visa, Impfungen
Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen. Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert werden müssen und/oder Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen unter Art.6. italtours macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie italtours ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.

Art. 3 Preise

Art. 3.1 Prospektpreise
Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus den italtours-Prospekten oder auf der Website. Die Pauschalpreise unserer Arrangements verstehen sich (wo nicht speziell erwähnt) pro Person in Schweizer Franken bei Unterkunft im Doppelzimmer. Die ausgeschriebenen Preise sind aufenthaltsbezogen, d.h. die Preise der entsprechenden Saison kommen zur Anwendung. Reservationen über mehrere Preisperioden werden zu den jeweiligen Saisonpreisen berechnet.

Art. 3.2 Buchungsgebühren/Zuschläge
Bei der Buchung eines „Nur-Landarrangements“ aus einem Pauschalreiseangebot (z.B. Unterkunft oder Rundreise, ohne die im Pauschalpreis ausgeschriebenen Transporte und Transfers) erhebt italtours eine Buchungsgebühr von CHF 60.- pro Person, höchstens aber CHF 150.- pro Auftrag. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fluggesellschaften für das Ausstellen von Flugtickets in Papierform Extrabgebühren verlangen können. Bei „à la carte“ Buchungen (Abweichungen der Angebote aus unseren Prospekten oder unserer Website) wo Leistungen extra angefragt werden müssen, verrechnen wir Ihnen einen Unkostenbeitrag von CHF 120.- pro Auftrag.

Art. 3.3  Auftragspauschale
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den im Prospekt erwähnten Preisen zusätzlich Kostenanteile für die Reservationen und Bearbeitung gemäss den Richtlinien des SRV (Schweizerischer Reisebüro-Verband) erheben kann.

Art. 3.4 Zahlung
Die Reisearrangements sind vor Antritt der Reise wie folgt zu bezahlen:

- Eine Anzahlung von 30% des Arrangementpreises bei der Anmeldung, spätestens jedoch nachdem Sie die Bestätigung/Rechnung von uns erhalten haben.

- Die Restzahlung muss spätestens 30 Tage vor Abreise erfolgen

- Für sofort ausgestellte Flugtickets fordern wir eine Vorauszahlung in der Höhe des Gesamtbetrags bei Rechnungsstellungen ein

- Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen

Nicht rechtzeitig eingegangene Zahlungen berechtigt italtours, die Reiseleistungen zu verweigern bzw. die Reiseunterlagen zurückzuhalten.

Art. 3.5 Preisänderungen
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass die in den italtours-Prospekten, Preislisten oder auf der Website angegebene Preise erhöht werden müssen, wie z.B.:

- nachträgliche Preiserhöhung von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge)

- neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. erhöhte Flughafentaxen)

- Wechselkursänderungen

- staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)

italtours wird Preiserhöhungen, verglichen mit den in den Prospekten oder auf der Website angegebenen Preisen, jedoch höchstens bis 30 Tage vor dem vereinbarten Reisedatum vornehmen. Sofern die Preiserhöhung 10% des ausgeschriebenen und von uns bestätigten Pauschalpreises übersteigt, haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden Ihnen von italtours alle von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen schnellstmöglich zurückerstattet. Sie können aber stattdessen auch ein anderes von italtours offeriertes Reisearrangement buchen. italtours bemüht sich, Ihre Wünsche nach Möglichkeit zu berücksichtigen und wird hierbei die von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen ohne irgendwelche Abzüge an den Preis anrechnen.

Art. 4 Beanstandungen

Art. 4.1 Entspricht die Reise nicht der Beschreibung im italtours-Prospekt, auf der Website oder der Auftragsbestätigung oder ist sie mit einem anderweitig erheblichen Mangel behaftet, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, von der örtlichen italtours-Vertretung oder dem Leistungsträger sofort unverzügliche und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Sollte Abhilfe nicht möglich sein, müssen Sie von der örtlichen italtours-Vertretung eine schriftliche Bestätigung verlangen.

Art. 4.2 Sofern die örtliche italtours-Vertretung oder der Leistungsträger nicht spätestens innert 48 Stunden eine angemessene Lösung offeriert, können Sie selbst für Abhilfe sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen durch italtours ersetzt, jedoch nur im Rahmen der ursprünglich bestellten Leistungen und gegen Beleg. Sind die aufgetretenen Mängel so schwerwiegend, dass Ihnen die Fortsetzung der Reise oder der Aufenthalt am Ferienort nicht zugemutet werden kann, so müssen Sie von der örtlichen italtours-Vertretung eine entsprechende Bestätigung verlangen. italtours örtliche Vertretung ist verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandungen schriftlich festzuhalten.

Art. 4.3 Ihre Beanstandungen und die Bestätigungen der örtlichen italtours-Vertretung müssen Sie Ihrer Buchungsstelle oder dem italtours-Sitz in Bern, spätestens innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich unterbreiten.

Art. 5 Haftung

Art. 5.1 Allgemein
italtours vergütet Ihnen den Ausfall vereinbarter Leistungen oder Ihren Mehraufwand, soweit es der örtlichen italtours-Vertretung nicht möglich war, Ihnen an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu offerieren. Die Höhe der Vergütung bleibt jedoch beschränkt auf das Doppelte des Preises, den Sie für das Reisearrangement bezahlt haben. Für Programmänderungen infolge Flugverspätungen wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet italtours nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, Streik, behördliche Massnahmen oder Verspätungen von Dritten, für welche italtours nicht einzustehen hat, zurück zu führen sind.

Art. 5.2 Unfälle und Erkrankungen
Bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung, die von italtours schuldhaft verursacht wurden, haftet italtours nur für den unmittelbaren Schaden. Haftet italtours für Schäden, die von beauftragten Unternehmen (Hotels, Fluggesellschaften, usw.) verursacht wurden, sind Ihre Schadenersatzansprüche an italtours abzutreten. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benützung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn-, Schiffs-, Busunternehmen, usw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben.

Art. 5.3 Sachschäden
Falls eine Haftung von italtours für Sach- und Vermögensschäden besteht, ist die Schadenersatzpflicht des Reiseveranstalters grundsätzlich auf den zweifachen Reisepreis beschränkt (vorbehaltlich der Haftungsbeschränkungen in internationalen Übereinkommen).

Art. 5.4 Besondere Veranstaltungen
Ausserhalb des Reiseprogramms können am Ferienziel örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht auszuschliessen, dass die eine oder andere Veranstaltung aufgrund der besonderen lokalen Verhältnisse mit Risiken verbunden ist oder körperliche Voraussetzungen verlangt, die nicht jeder mitbringt. Bei Buchungen von Ausflügen am Ferienort, die nicht über die örtliche italtours-Vertretung erfolgen, kann italtours keine Haftung übernehmen.

Art. 5.5 Sicherstellung
italtours ist Teilnehmer des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Buchung einbezahlten Beträge. Detaillierte Auskunft gibt Ihnen die Broschüre «Garantiert hin und zurück», die Sie bei der Stiftung Gesetzlicher Garantiefonds der Schweizer Reisebranche, Etzelstr. 42, Postfach, 8038 Zürich, oder bei italtours erhalten.

Art. 5.6 Reiseversicherungen
Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen beginnt am Tag der definitiven Buchung und endet am Tag des Antritts der gebuchten Reise. italtours empfiehlt Ihnen deshalb, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäckversicherung, Annullierungskostenversicherung, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung, Extra-Rückreisekostenversicherung, usw.

Art. 6 Sie können die Reise nicht antreten (Annullierung) oder ändern Ihren Auftrag

Art. 6.1 Meldung
Falls Sie weniger als 30 Tage vor dem vereinbarten Reisedatum die Reise nicht mehr antreten können (oder eine Änderung, Umbuchung wünschen), so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle durch eingeschriebenen Brief unter Angabe des Grundes mitteilen. Diesem Brief sind die Reisedokumente beizulegen.

Art. 6.2 Änderung
Für generelle Änderungen (Namen oder gebuchte Leistung) erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.- pro Person, höchstens aber CHF 150.- pro Auftrag. Die Fluggesellschaften verfügen je nach Tarif über strenge Bedingungen in Bezug auf Änderungen, Umbuchungen, usw. vor und nach der Erstellung der Flugscheine oder e-Tickets. Allfällige Spesen dieser Art werden Ihnen nebst der Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

Art. 6.3 Mietwagen
Bei verspäteter Wagenübernahme und/oder verfrühter Rückgabe ist keine Rückerstattung möglich.

Art. 6.4 Annullierung
Wenn Sie die gebuchte Reise unabhängig des Zeitpunktes annullieren, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.- pro Person, höchstens aber CHF 150.- pro Auftrag, plus allfällige Annullierungskosten. Bei einer Annullierung der Reise kann Ihre Buchungsstelle für deren Umtriebe zusätzlich Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen.

Art. 6.5 Annullierungskosten
Annullieren Sie den Auftrag oder ändern Sie das Reiseziel oder Reisedatum ab 30 Tage vor Abreise, erheben wir zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren die folgenden Kosten in Prozent des gesamten Arrangementpreises (inkl. Flughafentaxen, Versicherungen, Mahlzeitenzuschläge usw.)

- 29-15 Tage vor Abreise: 30% des Pauschalpreises

- 14-8 Tage vor Abreise: 50% des Pauschalpreises

- 7-1 Tage vor Abreise: 80% des Pauschalpreises

- Am Tag der Abreise, Nichterscheinen oder zu spätes Erscheinen: 100% des Pauschalpreises

Bei Annullierung von Last Minute-Angeboten werden ab Buchungsdatum 100% des Arrangementpreises in Rechnung gestellt.
Spezielle Annullierungsbedingungen bleiben grundsätzlich vorbehalten. Insbesondere können für Kreuzfahrten, Gruppenreisen und/oder Rundreisen spezielle Annullierungsbedingungen gelten. Diese werden bei den jeweiligen Angeboten oder auf den Reisebestätigungen vermerkt.

Art. 6.6 Arrangements mit Linienfluggesellschaften
Wir machen Sie auf die strengen Tarifbestimmungen der Linienfluggesellschaften aufmerksam. Für Umbuchungen, Namensänderungen und Annullierungen können relativ hohe Gebühren anfallen, welche Ihnen zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt werden. Es gelten die Annullierungsbedingungen der entsprechenden Fluggesellschaft und Tarifklasse.

Art. 6.7 Annullierung Bahnreisen
Bei Bahnreisen kann es aufgrund spezieller Tarifkonditionen vorkommen, dass Reservationen/Bahntickets nicht vollumfänglich rückerstattet werden können.

Art. 6.8 Annullierung Autoreisezug
Nach erfolgter Ausstellung der Tickets für den Autoreisezug fallen 100% Annullationsspesen an. Es können keine Rückerstattungen gewährt werden.

Art. 6.9 Annullierkostenversicherung und Assistance
Die obligatorisch in Rechnung gestellte Gebühr deckt das Annullierungsrisiko in Härtefällen. Als Härtefälle gelten insbesondere Krankheit, Unfall oder Todesfall des Reiseteilnehmers und seines Reisepartners oder deren direkte Familienangehörige. Der entsprechende Nachweis muss schriftlich erbracht werden, und dessen Kontrolle durch einen Vertrauensarzt bleibt vorbehalten. Krankheiten und Unfälle, die bereits zur Zeit der Reservation bestanden, gelten nicht als Härtefall. Wir verweisen auf die detaillierten Annullierungsbestimmungen. Die Assistance (Reisezwischenfallversicherung) deckt die Mehrkosten des Rücktransportes während der Reisedauer der versicherten Reiseteilnehmer in beschränktem Umfang bei Krankheit, Unfall oder Tod. Nicht versichert sind Spital- und ärztliche Behandlungskosten, welche speziell versichert werden müssen.

Art. 6.10 Ersatzperson
Können Sie die gebuchte Reise nicht antreten, sind Sie jedoch in der Lage, uns eine Ersatzperson bekannt zu geben, die bereit ist, die Reise unter den gleichen Bedingungen an Ihrer Stelle mitzumachen und das von Ihnen gebuchte Reisearrangement zu übernehmen, so erhebt italtours lediglich eine Bearbeitungsgebühr. Der Eintritt einer Ersatzperson ist zulässig bei Reisen in Europa und in Ländern ohne Visumspflicht bis 48 Std. vor der vereinbarten Reise. Die Ersatzperson muss den besonderen Reiseerfordernissen genügen, und es dürfen ihrer Teilnahme an der Reise keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Voraussetzung ist, die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotels, Flug-, Bus- oder Schifffahrtsgesellschaften) akzeptieren diese Änderung, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein kann oder an den Flugtarifbestimmungen scheitern kann.
Im Falle des Eintritts einer Ersatzperson bleiben Sie italtours gegenüber jedoch neben der Ersatzperson persönlich haftbar für die Bezahlung des Reisearrangements und allfälliger Gebühren.

Art. 7 Vorzeitige Rückreise
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen italtours den Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstatten. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden wir Ihnen nach Möglichkeit zurückerstatten. In dringlichen Fällen (z.B. eigener Erkrankung oder Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod einer nahe stehenden Person) wird Ihnen die örtliche italtours-Vertretung soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer so genannten Rückreisekostenversicherung, welche im Arrangementpreis nicht inbegriffen ist.

Art. 8 italtours kann die Reise nicht wie vereinbart durchführen oder muss die Reise vorzeitig abbrechen

Art. 8.1 Flugtransport
Für den Fall, dass das von italtours verpflichtete Flugtransportunternehmen aus nicht vorhersehbaren Gründen nicht in der Lage ist, die vereinbarten Leistungen mit den vorgesehenen Flugzeugtypen zeitgerecht durchzuführen, behält sich italtours vor, den Transport mit einem anderen Flugtransportunternehmen, anderen Flugzeugtypen oder anderen Flugzeiten auszuführen.

Art. 8.2 Programmänderungen
italtours behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeugtypen oder Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. italtours bemüht sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.

Art. 8.3 Mindestbeteiligung
Für alle von uns offerierten Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die unterschiedlich sein kann. Beteiligen sich an einer Reise zu wenig Teilnehmer oder liegen besondere Umstände vor, die italtours vor der Abreise zu einer wesentlichen Änderung der in den Prospekten oder auf der Website angebotenen Leistungen zwingen, kann italtours die Reise bis spätestens 15 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. In diesem Fall bemühen wir uns, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Ist das angebotene und von Ihnen akzeptierte Ersatzprogramm günstiger, vergüten wir Ihnen den Preisunterschied. Verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

Art. 8.4. Höhere Gewalt und Streik
Falls eine Reise wegen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, politische Unruhen am Ferienort, welche aus Sicherheitsgründen einen Verzicht auf die Durchführung der Reise nahe legen, usw.), behördlicher Massnahmen oder wegen Streiks aus der Sicht von italtours nicht begonnen werden kann oder vorzeitig abgebrochen werden muss, ist italtours befugt, von der Rückerstattung Ihrer Zahlung die von italtours bereits gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

Art. 9 Ombudsmann
Vor einer eventuellen, gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und italtours sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsmann strebt bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und italtours oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung an.
Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich, Telefon 044 485 45 35, E-Mail Opens window for sending emailinfo(at)ombudsman-touristik.ch.

Art. 10 Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen Ihnen und italtours ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen italtours können nur am italtours-Sitz in Bern angebracht werden.
Geringfügige Modifikationen der vorliegenden Bedingungen bleiben vorbehalten.


AGB v2.0, 04.2012

italtours ag
Effingerstrasse 14a
3011 Bern
Unsere Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 09:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 18:00 Uhr
Telefon +41 31 370 90 90
E-Mail info@italtours.ch